Häufige Fragen zu Stellenangeboten und Bewerbungen

Eine aussagekräftige Bewerbung umfasst ein Anschreiben, Lebenslauf sowie Zeugnisse (ggf. Ausbildungszeugnis, Bachelor-/Master-/Diplomzeugnis und Urkunde, Arbeitszeugnisse) und Zertifikate. Fassen Sie diese bitte in einer PDF-Datei (max. 5 MB) zusammen.

Sie können Ihre Bewerbungsunterlagen bequem über unser Online-Bewerbungsformular​​​​​​​ einreichen. Nach Absendung der Bewerbung erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung.

Sie können sich über unser Online-Bewerbungsformular auf beliebig viele Stellenangebote parallel - auch an unterschiedlichen Standorten - bewerben. Senden Sie für jedes Stellenangebot eine gesonderte Bewerbung über das Formular ab. Wenn Sie sich initiativ an mehreren Standorten bewerben möchten, wählen Sie Ihren bevorzugten Standort aus und teilen uns über Ihr Anschreiben mit, welche Standorte für Sie noch in Frage kommen.

Sie können sich generell auch mit einem Teilzeitwunsch bewerben. Bitte teilen Sie uns über Ihr Anschreiben mit, in welchem Stundenumfang (und ggf. Verteilung der Arbeitstage) Sie sich eine Beschäftigung vorstellen.

Sollten Sie keine passende Stelle gefunden haben, bewerben Sie sich gerne initiativ über unser Online-Bewerbungsformular. Wenn Sie sich für mehrere Standorte interessieren, wählen Sie Ihren bevorzugten Standort aus und teilen uns über Ihr Anschreiben mit, welche Standorte für Sie noch in Frage kommen. Die Initiativbewerbung wird an die gewünschten Standorte weitergeleitet.

Senden Sie uns weitere bewerbungsrelevante Unterlagen unter Angabe der Kennziffer der Stellenanzeige, auf die Sie sich beworben haben, zu. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie entweder direkt auf unserer Stellenausschreibung oder hier.

Über unser Online-Bewerbungsformular können Sie Ihre Angabe zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung eintragen. Übersenden Sie mit Ihren Bewerbungsunterlagen bitte den entsprechenden Nachweis über Ihre Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung.

 

Sie können Ihre Bewerbung per E-Mail und unter Angabe der Kennziffer der Stellenanzeige, auf die Sie sich beworben haben, zurückziehen. Die Kontaktdaten der Ansprechpersonen finden Sie entweder direkt auf unserer Stellenausschreibung oder hier. 

Nein, andere Verfahren bleiben davon unberührt. Die Absage bezieht sich immer auf ein konkretes Verfahren; die betroffene Kennziffer kann im Briefkopf unter „Aktenzeichen“ entnommen werden. Sie können sich auch zukünftig auf andere Stellenangebote wieder bewerben.

Nach Absendung der Bewerbung im Online-Bewerbungsformular erhalten Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Nach Eingang Ihrer Bewerbung wird diese sowohl von der Personalabteilung als auch der Fachabteilung geprüft. Wenn die Bewerbung überzeugt, laden wir Sie im nächsten Schritt zu einem Vorstellungsgespräch ein. Nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie zügig eine Rückmeldung. Bei Erfolg erteilen wir Ihnen zunächst eine vorbehaltliche Einstellungszusage (vorbehaltlich des Einvernehmens der zu beteiligenden Gremien und keiner negativen Einträge des noch vorzulegenden Führungszeugnisses) zusammen mit der Bitte, ein Führungszeugnis vorzulegen. Sobald die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine verbindliche Einstellungszusage.

Bei Fragen können Sie sich an die in der Stellenanzeige aufgeführte Ansprechperson wenden. Bei Initiativbewerbungen können Sie sich an den Personalbereich des gewünschten Standorts wenden (Kontaktdaten).

Häufige Fragen zu Vorstellungsgesprächen

Unsere Vorstellungsgespräche sind strukturiert und folgen einem einheitlichen Ablauf. Sie erhalten zu Beginn eine Fachaufgabe, zu deren Bearbeitung Sie ausreichend Zeit haben. Im Anschluss präsentieren Sie Ihre Ergebnisse. Die Inhalte der praktischen Aufgabe richten sich nach dem Arbeitsgebiet der Stelle, auf die Sie sich bewerben. Im Interview wollen wir mehr über Sie, Ihre Qualifikationen und Motivation erfahren. Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.  

​​​​​​In der Regel findet das Vorstellungsgespräch in Präsenz am jeweiligen Standort statt.

Bewerbungsgespräche finden bei uns in großer Runde statt. So haben Sie die Möglichkeit bereits einige Bereiche Ihres zukünftigen Arbeitgebers kennenzulernen und wir bekommen ein differenziertes Bild von Ihnen. In der Regel nehmen Ihre zukünftige Führungskraft, eine Ansprechperson aus dem Personalbereich, ein Mitglied des Personalrats, der Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte teil. Dies gewährleistet die Gleichbehandlung aller Bewerber*innen und eine einheitliche Entscheidungsfindung.

Häufige Fragen allgemein

Ihre Bewerbungsunterlagen werden sechs Monaten nach Ende des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Weitere Informationen zu datenschutzrechtlichen Bedingungen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

An Ihrem 1. Arbeitstag werden Sie von der Personalabteilung und Ihrer Führungskraft begrüßt. Im Rahmen eines strukturierten Onboardings lernen Sie Ihren zukünftigen Aufgabenbereich kennen. In unseren Einführungsseminaren vermitteln wir Ihnen die Grundlagen des öffentlichen Bauens und stellen Ihnen die Ziele, die Aufgaben und den Aufbau des Landesbetriebs LBB vor. Zudem lernen Sie auch standortübergreifend Kolleginnen und Kollegen aus anderen Bereichen kennen, die im selben Zeitraum wie Sie bei uns gestartet haben.

Informieren Sie sich hier​​​​​​​ über Ihre Vorteile.  

 

Im Hinblick auf die Vergütung ist zwischen Beamtinnen und Beamten und Tarifbeschäftigten zu unterscheiden. Die Vergütung für Beschäftigte erfolgt gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Grundlage für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten ist das Landesbesoldungsgesetz. Die Vergütung können Sie der jeweiligen Stellenanzeige entnehmen.

Häufige Fragen zur Beamtenlaufbahn (Anwärterausbildung, Technisches Referendariat)

Die Anwärterausbildung im technischen Verwaltungsdienst eröffnet den Zugang zum 3. Einstiegsamt. Eine Einstellung nach der Ausbildung erfolgt entsprechend in der Besoldungsgruppe A 10 mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13, sofern die entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden. Das Referendariat eröffnet den Zugang zum 4. Einstiegsamt. Eine Einstellung nach der Ausbildung erfolgt entsprechend in der Besoldungsgruppe A 13, mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 16, sofern die entsprechenden Tätigkeiten ausgeübt werden. Das Technische Referendariat richtet sich an Personen, die perspektivisch in eine Führungstätigkeit einsteigen möchten.

Die Ausbildungen beginnen grundsätzlich jährlich. Die Anwärterausbildung im technischen Verwaltungsdienst (3. Einstiegsamt) startet zum 01. Februar und das Technische Referendariat (4. Einstiegsamt) zum 01. April.

Eine Bewerbung ist jederzeit möglich. Sobald eine neue Ausschreibung veröffentlicht wird – in der Regel ca. 9 Monate vor Beginn der Ausbildung – setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um abzustimmen, ob Sie Ihre Bewerbung weiterhin aufrechterhalten. Insoweit unterscheidet sich das Verfahren von unserem Bewerbungsverfahren für Stellenangebote im Direkteinstieg. Sie finden die Stellenausschreibungen zu gegebener Zeit auf unsere Karriereseite unter Stellenangebote. ​​​​​​​

Je nach Verfahrensstand ist auch eine verspätete Bewerbung noch möglich. Fragen Sie bei der zuständigen Sachbearbeitung (Die Kontaktdaten der Ansprechperson finden Sie entweder direkt auf unserer Stellenausschreibung oder hier) nach dem aktuellen Stand. Sollte es für eine Bewerbung bereits zu spät sein, besteht ggf. die Möglichkeit zunächst im Beschäftigtenverhältnis bei uns einzusteigen und sich im nächsten Auswahlverfahren für die angestrebte Ausbildung zu bewerben. Entsprechende Stellenangebote finden Sie auf unsere Karriereseite unter Stellenangebote.

Da es sich um zwei getrennte Verfahren handelt, können Sie sich auf beides bewerben und ggf. an zwei Auswahlverfahren teilnehmen. Bitte überlegen Sie sich aber, welche Motivation Sie für die jeweilige Bewerbung haben!

Für die Anwärterausbildung im technischen Verwaltungsdienst ist ein abgeschlossenes Studium der Architektur (Bachelor/Diplom FH) erforderlich (Details in § 27 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum dritten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst (APOtVwD-E3). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsleitung. Über die Zulassung zum Technischen Referendariat entscheidet das Ministerium der Finanzen auf Grundlage der §§ 29, 44, 49 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Zugang zum vierten Einstiegsamt im technischen Verwaltungsdienst (APOtVwD-E4). Die Entscheidung wird grundsätzlich im Rahmen des Auswahlverfahrens getroffen. 

Sie können sich auch zunächst ersatzweise mit anderen Dokumenten bewerben, mit denen Sie Ihr Studium nachweisen können. Idealerweise legen Sie uns auch eine aktuelle Leistungsbescheinigung vor. Urkunde und Zeugnis Ihres Studiums müssen aber rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung vorliegen.

Sie erhalten zeitnah nach Ihrer Bewerbung eine Eingangsbestätigung. Das anschließende Verfahren nimmt – insbesondere beim Referendariat – einige Zeit in Anspruch. Sie müssen damit rechnen, dass es ab Veröffentlichung der Ausschreibung drei Monate dauert bis wir uns wieder bei Ihnen melden. Gerne können Sie sich jederzeit bei der zuständigen Sachbearbeitung nach dem aktuellen Verfahrensstand erkundigen.

Während der Anwärterausbildung besteht ein Anspruch auf Besoldung. Es werden Anwärterbezüge bezogen auf das Eingangsamt A 10 gezahlt; ggf. zzgl. Familienzuschlag. Während des Referendariats besteht ein Anspruch auf Besoldung. Es werden Anwärterbezüge bezogen auf das Eingangsamt A 13 (inkl. Anwärtersonderzuschläge i.H.v. 50 % des Anwärtergrundbetrags) gezahlt; ggf. zzgl. Familienzuschlag.

Ein Großteil der Ausbildung findet in einer der LBB Niederlassungen (bzw. beim Referendariat, Fachgebiet Städtebau, in einer Stadtverwaltung) statt. Die Abstimmung dieses Dienstorts findet zwischen Ihnen und der Ausbildungsleitung statt. Soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen, versuchen wir Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Weitere Ausbildungsstellen können der Ausbildungs- und Prüfungsordnung entnommen werden. Wir versuchen auch hier Ihre Wünsche zu berücksichtigen. Häufig sind die Ausbildungsstellen jedoch auch standortgebunden (z.B. Ministerium der Finanzen in Mainz). Sie werden den Ausbildungsstellen zugewiesen. Ggf. ergibt sich hieraus ein Trennungsgeldanspruch.

Neben der Zuweisung zu den verschiedenen Ausbildungsstellen, die auch mit einer erhöhten Reisetätigkeit verbunden sein können, werden Sie zu verschiedenen Fortbildungsveranstaltungen eingeladen, an denen Sie im Rahmen von Dienstreisen teilnehmen. Ggf. ergibt sich bei Wahrnehmung der Dienstreisen ein Anspruch auf Reisekostenerstattung.

Die Auswahl geeigneter Bewerber*innen orientiert sich grundsätzlich am Bedarf und variiert daher (2024: 11). 

In den Fachgebieten Architektur (3. und 4. Einstiegsamt) sowie Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung (4. Einstiegsamt) ist eine Übernahme bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach erfolgreichem Ablegen der Laufbahnprüfung bzw. des Staatsexamens grundsätzlich vorgesehen. Im Fachgebiet Städtebau (4. Einstiegsamt) bestehen nach erfolgreichem Ablegen des Staatsexamens Einsatzmöglichkeiten als Führungskräfte in den Kommunalverwaltungen sowie in den oberen und obersten Bau- und Planungsbehörden.

Das Referendariat dient der Ausbildung zukünftiger Führungskräfte. Insofern ist beabsichtigt, Sie bei Übernahme nach der Ausbildung möglichst zeitnah in eine Verwendung mit Führungsverantwortung zu bringen; bitte beachten Sie, die Besonderheit im Fachgebiet Städtebau (siehe Frage "Werde ich nach Abschluss meiner Anwärterausbildung im technischen Verwaltungsdienst bzw. des Technischen Referendariats vom Landesbetrieb LBB übernommen?"). Nach der Anwärterausbildung im technischen Verwaltungsdienst ergeben sich für Sie vielfältige Einsatzmöglichkeiten z.B. in der Projektschiene, aber auch in rechtlich geprägten Aufgabenbereichen (z.B. im Vergabe- oder Grundsatzbereich). Es ist auch möglich, im 3. Einstiegsamt Führungsverantwortung zu übernehmen.

Neben allgemeinen und fachlichen Fragestellungen wird eine kurze Präsentation Ihrer Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit erwartet. Näheres wird Ihnen im Einladungsschreiben mitgeteilt.

Häufige Fragen Studierende

Bewirb dich mittels einer Initiativbewerbung über unser Online-Bewerbungsformular für ein Praktikum oder eine Werkstudierendentätigkeit (ggf. mit Projekt-/Abschlussarbeit). Bitte füge deiner Bewerbung ein Anschreiben, Lebenslauf und eine Immatrikulationsbescheinigung bei. Gerne besprechen wir mit dir individuell die bestehenden Möglichkeiten. Zur Vorabinformationen kannst du dich auch an den Personalbereich der gewünschten Niederlassung (Kontakt) wenden. Wir empfehlen eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Monaten.

Werkstudierendentätigkeit: Werkstudierendentätigkeiten werden für mindestens sechs Monate mit der Option zur Verlängerung um höchstens weitere sechs Monate vertraglich vereinbart. Studierende werden grundsätzlich mit einer Wochenarbeitszeit von maximal 19,5 Stunden beschäftigt. Praktika: Unser Schwerpunkt liegt auf ausbildungsbegleitenden Praktika, d.h. verpflichtende Praktika im Rahmen der Studienordnung. Freiwillige Praktika werden nur in Ausnahmefällen angeboten und sind auf drei Monate begrenzt. Die Dauer des Praktikums wird im konkreten Fall individuell abgesprochen. Projekt-/Abschlussarbeiten: Projekt-/Abschlussarbeiten werden im Rahmen einer Werkstudierendentätigkeit angefertigt. 

Praktikum: Die Praktikumsvergütung leitet sich aus den jeweiligen Bestimmungen (§ 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG), Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder über die Durchführung von Praktika und die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktika-RL der TdL)) je nach Art des Praktikums ab. Werkstudierendentätigkeit: Die Vergütung ist abhängig von dem Studienfortschritt. Bachelorstudierende die einer studienbegleitenden Tätigkeit nachgehen erhalten die Entgeltgruppe 5-6 TV-L. Masterstudierende werden mit der Entgeltgruppe 10 TV-L entlohnt.

Häufige Fragen Schüler*innen

Ja, du kannst dich bei uns für ein Schülerpraktikum bewerben. Bitte nutze dazu unser Online-Bewerbungsformular unter Angabe Initiativbewerbung und der gewünschten Niederlassung. Bitte gib in deinem Anschreiben den gewünschten Tätigkeitsbereich und Zeitrahmen des Schülerpraktikums an.

Wir bilden Bauzeichner (m/w/d), Technische Systemplaner (m/w/d) und Kaufleute für Büromanagement (m/w/d) aus. Nähere Informationen findest du auf unserer Seite zur Berufsausbildung.

Ausbildungsplätze werden grundsätzlich auf unserer Karriereseite ausgeschrieben. Innerhalb der Bewerbungsfrist kannst du dich über unser Online-Bewerbungsformular auf den ausgeschriebenen Ausbildungsplatz bewerben. Wenn aktuell kein Ausbildungsplatz ausgeschrieben ist, kannst du dich auch initiativ bewerben. Bitte nutze dazu unser Online-Bewerbungsformular unter Angabe Initiativbewerbung und der gewünschten Niederlassung.

Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung wird die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis angestrebt.